Stand: 13. Dezember 2007

                    

                             Verkehrsmedizinische Begutachtung

Seit dem 3.4.2000 besitzt unsere Facharztpraxis offiziell die Qualifikation zur Durchführung von verkehrsmedizinischen Begutachtungen. Der Gesetzgeber hat diese Zusatzqualifikation zwingend für die ärztlichen Gutachter vorgeschrieben (Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom August 1998)   

Berufskraftfahrer  müssen sich vor der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis und in der Folgezeit in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung darf nur von verkehrsmedizinisch qualifizierten Fachärzten, die eine entsprechende Ausbildung und Genehmigung erhalten haben, durchgeführt werden. Diese Bestimmungen sind durch die Fahrerlaubnisverordnung vom August 1998 bundeseinheitlich festgelegt worden. Angehende Führer oder nachzubegutachtende Führer der Fahrzeugklassen C, C+E, D, D+E, und der Unterklassen C1, C1+E, D1 und D1+E können sich deshalb wegen der Begutachtung an uns wenden. Wir werden dann mit Ihnen einen entsprechenden Termin vereinbaren. 

 

 

 

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